Badischer Tennisverband e.V.
Ausbildung C-Stuhlschiedsrichter
Veranstaltungsnummer: 2017.03.02
Veranstaltungstyp: Ausbildung Stuhlschiedsrichter
Gebühr:
€ 50,00
Mindestanzahl Teilnehmer: 15
Verfügbare Plätze: 25 (15 frei)
Wartelisten-Plätze: 10 (10 frei)
Anmeldeschluss: -
11.03.2017
bis 12.03.2017
Veranstaltungsort
Leistungszentrum (Baden)
Jahnstraße 4
,
69181 Leimen
http//www.badischertennisverband.de
[Routenplaner...]
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Es müssen an allen Ausbildungsmodulen teilgenommen werden
Inhalte
Samstag
09.00 Uhr – 09.30 Uhr Vorstellung und Einführung
09.30 Uhr – 12.15 Uhr Modul Tennisregeln
12.15 Uhr – 13.15 Uhr Mittagspause
13.15 Uhr – 15.30 Uhr Modul Spielregeln und Verhaltenskodex (DTB WSPO und Turnierordnung)
15.30 Uhr – 16.00 Uhr Kaffeepause
16.00 Uhr – 18.00 Uhr Modul Aufgabenbereiche SR
Sonntag
09.00 Uhr – 09.30 Uhr Kurzer Auffrischungstest
09.30 Uhr – 10.15 Uhr Modul Aufgabenbereich SR + OSR
10.15 Uhr – 12.00 Uhr Arbeit auf dem Platz
12.00 Uhr – 12.45 Uhr Mittagspause
12.45 Uhr – 14.15 Uhr Modul Prüfung
14.30 Uhr – 17.00 Uhr Modul praktischer Teil
17.00 Uhr – 17.30 Uhr Abschlussbesprechung
Kosten: Für die Lehrgangsgebühr in Höhe von EUR 50,00 erhalten Sie eine Rechnung per Mail
Maximale Teilnehmerzahl: 25 Teilnehmer (max. 3 aus einem Verein)
Teilnehmer des Lehrgangs können unter Umständen bezahlten Urlaub (Bildungsurlaub) erhalten, da der BTV aufgrund des Bescheids (vom 4.07.2016) des Regierungspräsidiums als Träger von Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichen Bereich nach §5 Absatz 3 i.V. m. § 6 VO Bzg BW anerkannt ist.
Weitere Informationen sowie ein Antragsformular zum Bildungsurlaub finden Sie unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Seiten/Bildungszeit.aspx.
Die erforderliche Teilnahmebestätigung kann auf der Geschäftsstelle des Badischen Tennisverbandes bei Frau Kornek kornek@badischertennisverband.de angefordert werden.
Bitte beachten Sie:
Bei einer Abmeldung mehr als 10 Tage vor Beginn der Lehrgangs sind 20 Euro Stornogebühr zu entrichten.
Bei einer Abmeldung bis 10 Tage vor Beginn der Lehrgangs sind 20 Euro Stornogebühr zu entrichten, sofern ein Nachrücker gefunden wird. Bleibt der Lehrgangsplatz frei sind 80 % der Lehrgangskosten zu bezahlen. Dem Teilnehmer steht es frei nachzuweisen, dass der BTV geringere Kosten als 80 % der Lehrgangsentgelte durch sein Fernbleiben hat.
Belegt ein Teilnehmer eines Lehrganges seine Verhinderung durch ein ärztliches Attest, wird die Zahlung auf den nächsten Kurs übertragen. Ein Bearbeitungsentgelt von 10 Euro wird erhoben.
Die Veranstaltung hat bereits begonnen bzw. ist bereits abgeschlossen, es besteht keine Anmeldemöglichkeit mehr.